Ein Eckpfeiler des Uber-Geschäftsmodells in den weitaus meisten Ländern ist, die Fahrer als eigenständige Unternehmer zu betrachten. In Großbritannien durchkreuzte der Supreme Court dies nun. Uber verweist auf vorgenommene Änderungen.
2018 hatte der BGH die damalige Version der Uber-App untersagt. Nun hat ein Münchner Taxiunternehmen gegen die neuere Version geklagt und überwiegend Recht bekommen. Nur: Uber hat seine Apps mittlerweile schon wieder überarbeitet.
Vor kurzem gab es für Uber in Deutschland erneut einen Rückschlag: Das LG Frankfurt a.M. untersagte es dem umstrittenen Unternehmen, seine Fahrdienste nach dem bisherigen Verfahren zu vermitteln. Uber reagiert nun.
Das LG Frankfurt verbietet dem US-Fahrdienstleister Uber ab sofort, seine App zur Mietwagenvermittlung in ihrer derzeitigen Form weiter zu nutzen. Die klagenden deutschen Taxizentralen bekommen in allen Punkten Recht.
Der US-Fahrdienstvermittler Uber darf laut einer Eilentscheidung des LG Köln aus Juli 2019 seine Dienste per UberX App nicht mehr anbieten. Das Verbot wirkt aber nicht, weil immer noch keine Zustellung gelang.
Uber ist ein Reizwort für viele Taxifahrer in Deutschland, immer wieder klagen sie gegen das aufstrebende US-Unternehmen. Einer von ihnen hatte unlängst Erfolg vor Gericht - mit möglicherweise weitreichenden Folgen.
Der Fahrdienstvermittler Uber ist im Streit um sein Geschäftsmodell Black gescheitert. Die juristische Schlappe ist eine von vielen – und trotzdem könnte er mittelfristig den deutschen Markt erobern, zeigen Arne Neubauer und Lennart Holst.
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Der BGH könnte das frühere Angebot "Black" des US-Fahrdienstleisters Uber nach einer Verhandlung am Donnerstag als unzulässig einstufen. Das deuteten die Richter in Karlsruhe an. Sein Urteil wird der BGH am 13. Dezember verkünden.
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