Der BGH hat bereits entschieden, dass ein Frau-Mann-Transsexueller nicht als Vater seines Kindes eingetragen werden kann. Nun setzten sich die Richter mit dem umgekehrten Szenario auseinander und behielten ihre Rechtsprechung bei.
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Um Namen und Geschlecht ändern zu lassen, müssen sich Transsexuelle zwei Mal begutachten lassen. Verletzt das das Persönlichkeitsrecht? Nein, so das BVerfG: Die Begutachtung beruhe nicht auf der Annahme, Transsexualität sei eine Krankheit.
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Ein Frau-Mann-Transsexueller wollte nach der Geburt seines Kindes als Vater ins Geburtenregister eingetragen werden. Die Abstammung dürfe aber nicht im Widerspruch zu den biologischen Tatsachen stehen, stellte der BGH klar.
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Nur selbst zu behaupten, dass man nunmehr Mann oder Frau sei, reicht für eine juristische Geschlechtsänderung nicht aus, sagt das OLG Hamm. Es braucht zwei Sachverständigengutachten.
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Im Ausweis den Vornamen und das Geschlecht ändern - für Transsexuelle ist das mit einigem Aufwand verbunden. Eine Operation darf der Staat ihnen aber nicht abverlangen, entschied nun der EGMR.
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Richter(in), Anwalt (m/w), Mitarbeiter/innen: Es gibt elegantere Wege als diese, beide Geschlechter anzusprechen, meint Eva Engelken. Und ist der Überzeugung, dass große wie kleine Kanzleien das auch tun sollten.
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Eine intersexuelle Person ist mit dem Versuch gescheitert, im Geburtenregister einen neuen Eintrag wie "inter" oder "divers" zu erlangen. Dies sei nach geltendem Recht nicht möglich und verfassungsrechtlich nicht geboten, entschied der BGH.
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Besorgte Eltern mögen meinen, der Streit um die Sexualkunde-Lehrpläne in Baden-Württemberg behandle eine neue gesellschaftliche Frage. Doch schon in der Rechtsgeschichte findet Martin Rath überraschende Lösungen so mancher Genderfrage.
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