Juristen und Vertreter von Interessensorganisationen kritisieren das Gesetz der Bundesregierung zum dritten Geschlecht. Trans- und intersexuelle Menschen würden als Kranke stigmatisiert. Ein Antrag im Bundesrat soll das ändern.
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Nach einigen Kontroversen in der schwarz-roten Bundesregierung liegt der Gesetzentwurf jetzt vor. Künftig soll es ein drittes Geschlecht im Geburtenregister geben. Opposition und Betroffenen geht das längst nicht weit genug.
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Großbritannien erkannte es bis 2014 nicht an, wenn Männer, die mit einer Frau verheiratet waren, selbst zur Frau wurden. Weil das auch Folgen für die Rente hat, landete der Fall vor Gericht. Nun war der EuGH am Zug.
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Ein Frau-Mann-Transsexueller wollte nach der Geburt seines Kindes als Vater ins Geburtenregister eingetragen werden. Nach den ordentlichen Gerichten scheiterte er nun auch vor dem BVerfG. Das nahm seine VB nicht zur Entscheidung an.
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Der Schutz der sexuellen und geschlechtlichen Identität vor Diskriminierung soll Teil von Art. 3 GG werden. Der Berliner Senat hat am Freitag dazu eine Bundesratsinitiative beschlossen.
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Der BGH hat bereits entschieden, dass ein Frau-Mann-Transsexueller nicht als Vater seines Kindes eingetragen werden kann. Nun setzten sich die Richter mit dem umgekehrten Szenario auseinander und behielten ihre Rechtsprechung bei.
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Um Namen und Geschlecht ändern zu lassen, müssen sich Transsexuelle zwei Mal begutachten lassen. Verletzt das das Persönlichkeitsrecht? Nein, so das BVerfG: Die Begutachtung beruhe nicht auf der Annahme, Transsexualität sei eine Krankheit.
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Ein Frau-Mann-Transsexueller wollte nach der Geburt seines Kindes als Vater ins Geburtenregister eingetragen werden. Die Abstammung dürfe aber nicht im Widerspruch zu den biologischen Tatsachen stehen, stellte der BGH klar.
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