Nach einem Beschluss des BVerwG muss sich eine Kommandeurin auf Tinder zurückhaltend äußern. Für Patrick Heinemann messen Bundeswehr und BVerwG hier mit zweierlei Maß und gefährden den Gedanken von Soldaten als "Staatsbürger in Uniform".
Einem Polizeianwärter wird nach seinem Coming-Out als Transmann vorgeworfen, er habe bei der Eignungsuntersuchung arglistig getäuscht. Laut OVG muss er aber erstmal weiter beschäftigt werden, bis die Sache geklärt ist.
Eine Frau-zu-Mann-Transsexuelle Person hat keinen Anspruch auf die Bezeichnung "Eltern" anstatt "Mutter" in der Geburtsurkunde ihres Kindes. Das hat der BGH entschieden.
Nach Ansicht der EU-Kommission verstößt Ungarn mit seinem umstrittenen Gesetz zur Einschränkung von Informationen über Homosexualität gegen EU-Recht. Polen muss sich wegen "LGBT-freien Zonen" verantworten.
Bisher ist es im deutschen Abstammungsrecht nicht vorgesehen, dass Kinder zwei Mütter haben. Berlin will sich nun im Bundesrat für eine Reform einsetzen.
Nach Auffassung des BGH kann seinen Geschlechtsbegriff im Personenstandsgesetz nicht ändern, wer nur "gefühlte" Intersexualiät spürt. Ob es auch ohne medizinische Gutachten geht, soll nun das BVerfG entscheiden.
Vor dem sächsischen Justizministeriums weht eine Regenbogenflagge. Ein Zeichen der Vielfalt und der Toleranz, sollte man meinen. Ein Bürger sah darin aber eine ganze Reihe von Grundrechtsverletzungen und zog vor Gericht.
Körper und Ausweis sagen das eine, das eigene Geschlecht ist aber ein anderes? Dann ändert das eingetragene Geschlecht über das TSG, sagt der BGH – doch eine Reform dieses Gesetzes ist absolut notwendig, meint Jessica Heun.