Schluss mit hohen Hürden und teuren Prozessen: Geschlechtseinträge und Vornamen können mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz einfacher geändert werden. Doch freie Wahl bei Vornamen besteht nicht.
Der Kommentar #DubistEinMann auf X kann eine zulässige Meinungsäußerung sein, so das OLG Frankfurt. Die klagende Transfrau und Aktivistin nahm daraufhin ihren Eilantrag zurück.
Das Selbstbestimmungsgesetz ist auf den Weg gebracht – endlich. Das Gesetz ist begrüßenswert und längst überfällig. Denn es geht auf die Belange Betroffener ein, was man von Kritikern nicht sagen kann.
Die Läuferin Caster Semenya kämpft seit Jahren gegen den Leichtathletik-Weltverband. Es geht um zu hohe Testosteronwerte und damit vermeintliche Vorteile. Jetzt gibt der EGMR ihr Recht.
Drei verschiedene Fälle musste das LG Frankfurt zu abfälligen Äußerungen über transsexuelle Frauen entscheiden. Die Urteile fielen unterschiedlich aus.
Künftig soll es möglich sein, Geschlechtseintrag und Vorname durch eine Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Automatischen Zugang zu geschützten Räumen soll das aber nicht ermöglichen, wie aus dem Entwurf für das SBGG hervorgeht.
Das geplante "Selbstbestimmungsgesetz" zur leichteren Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamens gehört zu den gesellschaftspolitischen Projekten der Ampel. Nun sind weitere Details eines Gesetzentwurfs bekanntgeworden.
Ein trans Mann, der ein Kind gebärt, kann im Geburtenregister nicht als Vater registriert werden. Umgekehrt eine trans Frau, aus deren Samen ein Kind entstanden ist, nicht als Mutter. Diese BGH-Rechtsprechung bestätigte nun der EGMR.