Ein Gesetz, auf das trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Personen seit Monaten warten, geht in die nächste Phase des Gesetzgebungsverfahrens. Als nächstes ist mit vielen Diskussionen im Bundestag zu rechnen.
Die Läuferin Caster Semenya kämpft seit Jahren gegen den Leichtathletik-Weltverband. Es geht um zu hohe Testosteronwerte und damit vermeintliche Vorteile. Jetzt gibt der EGMR ihr Recht.
Künftig soll es möglich sein, Geschlechtseintrag und Vorname durch eine Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Automatischen Zugang zu geschützten Räumen soll das aber nicht ermöglichen, wie aus dem Entwurf für das SBGG hervorgeht.
Ein trans Mann, der ein Kind gebärt, kann im Geburtenregister nicht als Vater registriert werden. Umgekehrt eine trans Frau, aus deren Samen ein Kind entstanden ist, nicht als Mutter. Diese BGH-Rechtsprechung bestätigte nun der EGMR.