Die EU-Staaten dürfen vorschreiben, dass Tiere bei ihrer Tötung betäubt werden müssen. Das rituelle Schlachten sei davon nicht ausgenommen, so der EuGH. Auch weil die Sensibilisierung für Tierschutz in der Gesellschaft zugenommen habe.
Wird ein Tier mit einem Luftgewehr angeschossen, soll dies nur zu "leichter bis mittelschwerer Beeinträchtigung" führen, so ein Tierarzt. Das reicht dem LG Frankfurt noch nicht aus, um Tierquälerei anzunehmen.
In Südfrankreich dürfen Drosseln weiterhin mit Leimruten gejagt werden, wenn die traditionelle Methode für die Regionen "kulturell wichtig" ist. Zu viele andere Vögel dürften aber nicht als Beifang leiden, so die Generalanwältin am EuGH.
Die Rückkehr der Wölfe nach Niedersachsen polarisiert: Sehen die einen darin eine Erholung der Natur, warnen andere vor einer blutrünstigen Gefahr für Menschen und Nutztiere. Die Regierung versucht, per Jagdgesetz einen Mittelweg zu finden.
In Niedersachsen steigt die Zahl an Wölfen und Wolfsrissen. Damit schneller reagiert werden kann, soll von der bisherigen Einzelfalllösung beim Wolfsabschuss abgesehen werden. Langfristig werden jedoch jagdrechtliche Änderungen gefordert.
Umweltbedenken, Brandschutzmängel und Grundstücksangelegenheiten: Der geplante Fehmarnbelttunnel hält das Bundesverwaltungsgericht auch am Dienstag auf Trab. Urteile werden für November erwartet.
Auftakt eines Mammutverfahrens: Das BVerwG muss über sieben Klagen gegen den Bau eines 18 Kilometer langen Tunnels für Züge und Autos durch das Naturschutzgebiet Fehmarnbelt entscheiden.
Belgien wollte aus Tierschutzgründen das Schlachten ohne Betäubung auch für religiöse Zwecke verbieten. Der Generalanwalt meint, das EU-Recht sehe hinsichtlich des religiösen Schächtens eine Ausnahme vor.