Das massenhafte Töten männlicher Küken erfüllt keinen Straftatbestand. Zu dieser Einschätzung kam das LG Münster und lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Betreiber einer Kükenbrüterei ab.
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Eine Frau fing Katzen ein, ließ sie im Tierheim behandeln und verlangte von der Stadt Ersatz für ihre Aufwendungen. Den versagte ihr das VG Gießen, denn Katzen sind meist keine Fundtiere.
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Die Stadt hatte die Klägerin aufgefordert, sieben ihrer neun Papageien abzuschaffen. Doch auf die Zahl kommt es nicht an, sagt das OVG Münster. Nur die Lärmschutzvorgaben müssen eingehalten werden. Eine Frau darf ihre Kakadus erstmal behalten.
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Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde zweier Männer nicht angenommen, die sich zu Tieren sexuell hingezogen fühlen. Der Eingriff in ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung sei verfassungsrechtlich gerechtfertigt.
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Eine Vogelfreundin vom Niederrhein will weiterhin neun Kakadus in ihrer Wohnung halten. Die Stadt Geldern hatte ihr dies verboten. Mit dem Fall beschäftigt sich am Donnerstag das OVG in Münster.
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Für die Tradition des "Gänsereitens" dürfen die Tiere, deren Köpfe von Reitern abgerissen werden sollen, getötet werden. Aber nur, wenn die Gänse danach auch verspeist werden, so das VG Gelsenkirchen.
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Der Landesjagdverband NRW ist kein Tierschutzverein und darf nicht klagen, um Interessen der Tiere zu vertreten. Käme es zu einem Interessenkonflikt zwischen Umwelt-, Natur- und Tierschutz, so würden Jäger schließlich auch Tiere töten.
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Der letzte Menschenaffe in einem deutschen Zirkus darf zunächst dort bleiben. Das hat das VG Lüneburg am Donnerstag in einem Eilverfahren entschieden.
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