Das VG Köln hat entschieden, dass die Uni Bonn keine Versuche an lebenden Mäusen zu Ausbildungszwecken mehr durchführen darf. Über Standardversuche könnten die Studenten sich auch einfach ein Video ansehen.
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Die Behörden haben der Halterin eines Kängurus zu Recht ihr Haustier weggenommen: Das Tier brauche genügend Auslauffläche und mindestens einen Artgenossen für das Sicherheitsgefühl, so das VG Lüneburg.
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Ein Mann aus Düsseldorf muss 450 Euro Bußgeld zahlen, weil er seinen Hund bei praller Sonne über eine Stunde im Kofferraum seines Autos gelassen hatte. Das entschied das AG Düsseldorf. Der stark hechelnde Hund konnte gerettet werden.
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Das OVG NRW hat entschieden, dass eine Tierschützerin, die für einen Hunderettungsverein ein Tier nur vorübergehend bis zur Weitervermittlung aufnimmt, Hundesteuer zahlen muss. Sie habe ein eigenes Interesse an der Haltung: Tierliebe.
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Der Deutsche Naturschutzring beantragte beim Bundesamt für Naturschutz, das Fischen mit Schleppnetzen in der deutschen Ost- und Nordsee zu untersagen. Das Bundesamt hielt sich jedoch für unzuständig. Zu Recht, wie der EuGH nun entschied.
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Eine EU-Verordnung sieht vor, dass das Schlachten von Tieren ohne Betäubung nur in zugelassenen Schlachthöfen erfolgen darf. Der EuGH entschied nun, dass diese Vepflichtung die Religionsfreiheit nicht über Gebühr beeinträchtigt.
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Zum Schutz der regionalen Bienenbestände untersagte die EU die Verwendung bestimmter Pestizide. Die herstellenden Konzerne wie Bayer klagten dagegen vor dem EuG - und kassierten nun eine deutliche Pleite.
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Der Makake Naruto hat keine Urheberrechte an seinem berühmten Seflie. Das Berufungsgericht in den USA wies nun die Klage von PETA ab. Und bezeichnete sie als unseriös.
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