Die Kuh "Verona" soll eine Spaziergängerin angegriffen und getötet haben. Die Tierhalterin wurde wegen mangelnder Aufsichtpflicht wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Aus Sicht des Gerichts konnte der Angriff aber nicht zweifelsfrei bewiesen werden.
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Gewalt, die von Tieren an Menschen verübt wird, liegt in einer statistischen Grauzone. Widerliche Verletzungen durch bösartige Biester finden kaum öffentliche Aufmerksamkeit. Gut, dass sich wenigstens Juristen der Folgen annehmen.
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Die gesetzliche Tierhalterhaftung entfällt nicht dadurch, dass sich ein Hufschmied freiwillig einer gesteigerten Gefahr aussetzt, wenn er einem Pferd die Hufe beschlägt. Dies entschied das OLG Hamm in einem nun bekannt gewordenen Urteil.
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