Der Inhaber einer Kamelfarm muss einer Reiterin verschuldensunabhängig Schadensersatz zahlen, weil sie vom Tier fiel. Exkulpieren könne sich der Kamelführer jedenfalls nicht, denn Kamele seien keine Haus- und Nutztiere, so das OLG.
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Die Geräusche zweier Kleinkinder ließen ein Pferd scheuen. Für die Verletzung der Reiterin haftet die Großmutter der zwei Tierfans aber nicht, so das LG. Man müsse schon darauf hinweisen, dass die Rösser bei alltäglichem Lärm erschrecken.
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Bei einem gemeinsamen Ausritt scheute das Pferd und warf seinen Reiter ab, als es ein mitlaufender Hund seitlich passierte. Schadensersatz kann der Reiter wegen der erheblichen eigenen Tiergefahr aber nicht verlangen, so das OLG.
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Wer sich ein Pferd hält, haftet auch für Unfälle einer Reitbeteiligung, entschied das OLG Nürnberg. Allerdings muss sich die beteiligende Person bei Sorgfaltsverstößen ein Mitverschulden anrechnen lassen.
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Weil ein Esel das Heck eines orangefarbenen Sportwagens angeknabbert hat, muss der Eselhalter nun Schadensersatz zahlen. Der Esel hatte das Auto womöglich für eine übergroße Möhre gehalten, mutmaßte die Polizei mit einem Augenzwinkern.
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Ein Papagei fiel einen 45-Jährigen in einer Düsseldorfer Tierhandlung an und verletzte ihn an Arm und Hand. Dafür sprach das Landgericht dem Geschädigten nun 4.100 Schadenersatz zu.
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Vor Gericht gilt in der Regel strenges Tierverbot. Nicht so, wenn eine Katze im Mittelpunkt des Verfahrens steht, weil sie die Nachbarin gebissen haben soll. Die Gegenüberstellung vor dem LG blieb dem Tier dann aber doch erspart.
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Hund Toby soll die Treppe zerkratzt, ein Ehemann heimlich den geliebten Chihuahua verkauft haben - auch dieses Jahr wurden vor deutschen Gerichte kuriose Fälle mit Tieren verhandelt.
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