Mit einem inzwischen rechtskräftigen Urteil hat das AG Augsburg einer Räumungsklage gegen zwei Mieter stattgegeben. Die in der Wohnung gehaltenen 18 Katzen rechtfertigten die fristlose Kündigung, befand das Gericht.
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Eine Tierschützerin darf ihre Grundstücke zu jagdfreien Zonen erklären, weil sie das Töten von Tieren aus ethischen Gründen ablehnt. Die Weigerung der Behörde wirkte auf das VG Münster "verstockt und uneinsichtig".
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Eine Erdmännchen-Pflegerin im Londoner Zoo muss ihre Kollegin aus dem Affenhaus entschädigen. Sie hatten sich auf der Weihnachtsfeier um den begehrten Lama-Pfleger gestritten.
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Zwei "Geburtshelfer" müssen sich nächste Woche vor Gericht verantworten. Sie haben versucht, die Geburt eines Kalbs zu beschleunigen. Keine gute Idee, wie sich herausstellte.
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Der Bundesrat fordert weiter die Gleichstellung der Homo-Ehe. Der Verfassungsschutz nach dem NSU-Desaster wird reformiert, außerdem sollen männliche Küken am Leben bleiben und Verbraucher u.a. vor Kaffeefahrten geschützt werden.
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Nacktkatzen haben fast kein Fell. Manche Rassen werden so gezüchtet, dass sie nicht mehr über die für Katzen wichtigen Tasthaare verfügen. Das ist Qualzucht, entschied das VG Berlin.
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Naruto wurde mit seinem Selfies weltberühmt. Peta klagt nun im Namen des Affen. Die Tierschutzorganisation will ihm ein Urheberrecht an den Bildern erstreiten. Möglich ist das selbst in den USA nicht.
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Für das private Halten oder entgeltliche Nutzen von Pferden dürfen Gemeinden Steuern erheben, stellten die Richter in Leipzig klar. Unerheblich ist demnach auch, welche Zwecke die Gemeinde mit der Pferdesteuer verfolgt.
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