Zum Schutz der regionalen Bienenbestände untersagte die EU die Verwendung bestimmter Pestizide. Die herstellenden Konzerne wie Bayer klagten dagegen vor dem EuG - und kassierten nun eine deutliche Pleite.
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Die Geräusche zweier Kleinkinder ließen ein Pferd scheuen. Für die Verletzung der Reiterin haftet die Großmutter der zwei Tierfans aber nicht, so das LG. Man müsse schon darauf hinweisen, dass die Rösser bei alltäglichem Lärm erschrecken.
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Bei einem gemeinsamen Ausritt scheute das Pferd und warf seinen Reiter ab, als es ein mitlaufender Hund seitlich passierte. Schadensersatz kann der Reiter wegen der erheblichen eigenen Tiergefahr aber nicht verlangen, so das OLG.
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Das Internet mag zur Hälfte aus Katzenbildern bestehen, Hunde mögen in Nachbarschaftsstreitigkeiten dominanter auftreten. Doch auch am Frosch hat das Recht immer wieder Gefallen gefunden. Ein Beitrag zum diesjährigen "Welttag des Frosches".
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Weil sie dutzende Tauben auf ihrem Balkon fütterte, muss eine Frau aus Bonn nun aus ihrer Mietwohnung ausziehen. Das AG Bonn gab der Räumungsklage des Vermieters statt, die massenhafte Fütterung sei nicht sozialadäquat.
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Der Makake Naruto hat keine Urheberrechte an seinem berühmten Seflie. Das Berufungsgericht in den USA wies nun die Klage von PETA ab. Und bezeichnete sie als unseriös.
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Nach einer Entscheidung des AG Hannover muss eine französische Fluggesellschaft vier Passagieren jeweils 600 Euro Entschädigung zahlen. Ihr Flug hatte knapp fünf Stunden Verspätung – eine Vogelspinne hatte damit aber wohl nichts zu tun.
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Versicherungsschutz ja, Kostenerstattung nein: Ein Landwirt, der sich bei der Ungeziefer-Bekämpfung selbst verletzte, bleibt auf seinen Behandlungskosten sitzen, entschied das SG Münster.
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