Das Internet mag zur Hälfte aus Katzenbildern bestehen, Hunde mögen in Nachbarschaftsstreitigkeiten dominanter auftreten. Doch auch am Frosch hat das Recht immer wieder Gefallen gefunden. Ein Beitrag zum diesjährigen "Welttag des Frosches".
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Weil sie dutzende Tauben auf ihrem Balkon fütterte, muss eine Frau aus Bonn nun aus ihrer Mietwohnung ausziehen. Das AG Bonn gab der Räumungsklage des Vermieters statt, die massenhafte Fütterung sei nicht sozialadäquat.
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Der Makake Naruto hat keine Urheberrechte an seinem berühmten Seflie. Das Berufungsgericht in den USA wies nun die Klage von PETA ab. Und bezeichnete sie als unseriös.
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Nach einer Entscheidung des AG Hannover muss eine französische Fluggesellschaft vier Passagieren jeweils 600 Euro Entschädigung zahlen. Ihr Flug hatte knapp fünf Stunden Verspätung – eine Vogelspinne hatte damit aber wohl nichts zu tun.
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Versicherungsschutz ja, Kostenerstattung nein: Ein Landwirt, der sich bei der Ungeziefer-Bekämpfung selbst verletzte, bleibt auf seinen Behandlungskosten sitzen, entschied das SG Münster.
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Ohne Federn und halbtot im Bio-Hühnerstall: Ein Tierschützer drang heimlich in Ställe ein und filmte dort grausame Zustände. Der MDR strahlte die Bilder aus, wogegen sich die Eigentümer nun vor dem BGH wehrten. Dieser gab dem Sender Recht.
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Die Veranstalter eines geplanten Rechtsrock-Konzerts im thüringischen Themar haben ein Problem: Das Landratsamt untersagte das Event unter Rücksichtnahme auf lokale Vogelbestände. Nun geht es vor Gericht.
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Zwei Männer hatten eine trächtige Angora-Ziege in der Berliner Hasenheide geschlachtet. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte die beiden nun zu mehrmonatigen Haftstrafen.
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