Ein Mann aus Düsseldorf muss 450 Euro Bußgeld zahlen, weil er seinen Hund bei praller Sonne über eine Stunde im Kofferraum seines Autos gelassen hatte. Das entschied das AG Düsseldorf. Der stark hechelnde Hund konnte gerettet werden.
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In Asien kann auch mal Hund auf der Speisekarte landen. Ein südkoreanisches Gericht hat die Schlachtung von Hunden zum Verzehr nun aber als rechtswidrig eingestuft. Tierschützer erhoffen sich nun eine Signalwirkung des Urteils.
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Das OVG NRW hat entschieden, dass eine Tierschützerin, die für einen Hunderettungsverein ein Tier nur vorübergehend bis zur Weitervermittlung aufnimmt, Hundesteuer zahlen muss. Sie habe ein eigenes Interesse an der Haltung: Tierliebe.
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Der Deutsche Naturschutzring beantragte beim Bundesamt für Naturschutz, das Fischen mit Schleppnetzen in der deutschen Ost- und Nordsee zu untersagen. Das Bundesamt hielt sich jedoch für unzuständig. Zu Recht, wie der EuGH nun entschied.
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Der Inhaber einer Kamelfarm muss einer Reiterin verschuldensunabhängig Schadensersatz zahlen, weil sie vom Tier fiel. Exkulpieren könne sich der Kamelführer jedenfalls nicht, denn Kamele seien keine Haus- und Nutztiere, so das OLG.
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Eine EU-Verordnung sieht vor, dass das Schlachten von Tieren ohne Betäubung nur in zugelassenen Schlachthöfen erfolgen darf. Der EuGH entschied nun, dass diese Vepflichtung die Religionsfreiheit nicht über Gebühr beeinträchtigt.
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Zum Schutz der regionalen Bienenbestände untersagte die EU die Verwendung bestimmter Pestizide. Die herstellenden Konzerne wie Bayer klagten dagegen vor dem EuG - und kassierten nun eine deutliche Pleite.
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Die Geräusche zweier Kleinkinder ließen ein Pferd scheuen. Für die Verletzung der Reiterin haftet die Großmutter der zwei Tierfans aber nicht, so das LG. Man müsse schon darauf hinweisen, dass die Rösser bei alltäglichem Lärm erschrecken.
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