Zwei Hunde, zwei Frauchen, ein gebrochenes Schienbein – das macht einen Sachverhalt, den sich auch ein Prüfungsamt so ausdenken könnte. Das LG Köln hat sich mit der im Examen beliebten Tierhalterhaftung befasst.
Beim Wolf scheiden sich die Geister: Die einen halten die Jagd auf das Raubtier für nötig, die anderen verweisen auf den sehr hohen Schutz nach der Habitatrichtlinie. Nun hat der EuGH einen Fall aus Österreich entschieden.
Mutter und Tochter hatten ein Pony probegeritten und gekauft. Doch das Tier entpuppte sich als Sommerekzemer. Kein Grund für eine Rückabwicklung, entschied das OLG München, das Pony sei grundsätzlich reitbar.
Es geht um viel Geld, einen Hengst und dessen ausgeprägte "Hengstigkeit": Die Frage, ob ein Nutzungsentgelt für einen turniererprobten Hengst wegen seiner wilden Eigenarten gemindert werden darf, beschäftigte nun das OLG Frankfurt am Main.
Im Urlaub möchte man Ruhe und eine schöne Aussicht genießen. Müffelnde und laute Tiere können das Vergnügen durchaus schmälern. Kommt es zu einer solchen Belästigung, gibt es Reisepreisminderung – aber in Maßen, so das AG München.
... es ist die reitende Richterin als Ersatz. Ersatz für den Sachverständigen, dessen Einschätzung die Richterin wegen 41 Jahren Reiterfahrung nicht folgen wollte und eigenmächtig den Reitplatz begutachtete. Doch ihr Urteil hielt nicht.
Vertreter des Staats- und Verfassungsschutzrechts greifen notorisch auf eine Metaphorik des "Untergrabens" oder der feindlichen "Wühlarbeit" zurück, manchmal sogar der Gesetzgeber selbst. Nicht zu unterschätzen: der Wert des Maulwurfs.
Merkt ein Käufer nach dem Kauf eines Tieres, dass es krank ist, muss er dem Verkäufer eine Frist zur Behandlung des Tieres setzen. Wer keine Frist setzt, bleibt grundsätzlich auf den Behandlungskosten sitzen, entschied das LG Lübeck.