Für "Top-Gefährder" übernimmt die Bundesanwaltschaft die Koordination der Ermittlungen in den Ländern – und zieht weiter Lehren aus dem Fall Anis Amri. Notfalls sollen "Hochrisikopersonen" auch wegen Alltagskriminalität verhaftet werden.
Der Fall Sami A. beschäftigt seit Jahren die deutsche Justiz. Jetzt hat zumindest das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den Rechtsstreit beendet.
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Nach den bundesweiten Bombendrohungen gegen die Justiz vergangene Woche kam es am Dienstag wieder zu ähnlichen Vorfällen. Bundesweit gab es Polizeieinsätze, teilweise mussten Gerichtsgebäude geräumt werden.
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Am Freitag erhielten Landgerichte mehrerer Städte per E-Mail Bombendrohungen. Betroffen waren Gebäude in Potsdam, Magdeburg, Erfurt, Saarbrücken, Wiesbaden, Kiel und Hamburg. Gefunden wurde jedoch nichts.
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Ein Mann erfand ein "Blutbad apokalyptischen Ausmaßes", die Fake News dazu veröffentlichte er in seinem Blog. Das AG Mannheim verurteilte ihn nun zu einer Geldstrafe, weil er damit den öffentlichen Frieden gestört habe.
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Auf dem Prüfstand des BGH stand der jahrelang vor dem OLG Stuttgart verhandelte Ruanda-Prozess. Die Karlsruher Richter bescheinigen ihren Stuttgarter Kollegen nun einen essentiellen Rechtsfehler beim Vorsatz eines Angeklagten.
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Nach dem Abschiebeverbot des Gefährders Sami A. hat das VG Gelsenkirchen nun auch die Rückholanordnung auf Antrag der Stadt Bochum hin aufgehoben. Der Aufenthalt in Tunesien stelle nun nämlich keinen rechtswidrigen Zustand mehr da.
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Nachdem das VG Gelsenkirchen das Abschiebeverbot des 42-jährigen mutmaßlichen Gefährders Sami A. vorläufig aufgehoben hatte, beantragte die Stadt Bochum nun die Aufhebung der Rückholanordnung.
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