Die Bundesanwaltschaft verfolgt IS-Kämpfer und ihre Frauen nun auch wegen Völkermordes an den Jesiden. Vor zwei Gerichten bereits mit Erfolg. Dabei ist die Argumentation – wieder – nicht ganz einfach.
Mit einer Rakete wurde 2014 eine Boeing über umkämpftem Gebiet in der Ostukraine abgeschossen. 298 Menschen starben. Drei Russen und ein Ukrainer waren angeklagt. Nun urteilt das Gericht. Doch die Anklagebank bleibt leer.
Das BMJ hat einen Vorschlag für "Quick-Freeze" statt anlassloser Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Der Entwurf zeigt sich unbeeindruckt von Forderungen der Bundesinnenministerin und einigen Strafverfolgern.
Der Kreis Euskirchen durfte einem IS-Unterstützer die Einbürgerung nachträglich entziehen. Das OVG NRW hatte keine Zweifel daran, dass der Mann schon vor seiner Einbürgerung verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützt habe.
Jahrelang dauerte der Prozess gegen den Hassprediger Abu Walaa und drei andere Islamisten. Gemeinsam sollen sie junge Menschen radikalisiert und als Kämpfer zum Teil in den Tod geschickt haben. Der BGH bestätigte die Strafen nun.
Stephan Ernst hat diverse Aussagen präsentiert, immer wieder gelogen. Darf man ihm deswegen prinzipiell misstrauen, wenn er Dritte beschuldigt? Dies und eine mysteriöse Quittung beschäftigen den BGH. Felix W. Zimmermann war vor Ort.
Der ehemalige Bundeswehroffizier Franco A. wurde zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, weil er unter der vermeintlichen Tarnung als syrischer Flüchtling mehrere Terroranschläge geplant hat. Dagegen geht er nun in Revision.
Er hatte unter der vermeintlichen Tarnung als syrischer Flüchtling mehrere Terroranschläge geplant. Der ehemalige Bundeswehroffizier Franco A. wurde deshalb jetzt zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.