Um Autofahrer zum Abbremsen zu bewegen, stellten Anwohner am Bodensee Schilder für ein "freiwilliges Tempo 30" auf. Das VG Freiburg hält das für unzulässig. Die Deutsche Umwelthilfe will die Sache jetzt vor den VGH bringen.
Wer innerorts mit über 100 Kilometern pro Stunde Autos überholt und über Kreuzungen rast, dessen Fahrzeug darf die Polizei einkassieren, so das VG Neustadt, das damit die "kaum zu überbietende Ignoranz" eines Rasers würdigte.
Ist das Aufstellen von "Freiwillig Tempo-30"-Schildern etwa in einem Vorgarten erlaubt? Mit dieser Frage musste sich das VG Freiburg beschäftigen - zu einer Entscheidung in der Sache kam es jedoch am Ende nicht.
Klimaschützer scheiterten vor dem BVerfG mit ihrer Verfassungsbeschwerde, die unter anderem auf die Einführung eines Tempolimits gerichtet war. Das BVerfG hielt die Begründung der Beschwerde für unzureichend.
In nahezu allen anderen Staaten der Welt seien derartige Geschwindigkeiten verboten, so das OLG Nürnberg. Einem Mercedes-Fahrer, der bei Tempo 200 auf das Infosystem guckte, bescheinigte es grob fahrlässiges Verhalten.
Das Aufstellen eines selbstgebauten Blitzers im eigenen Vorgarten, um das Tempolimit in der Straße durchzusetzen, ist als Amtsanmaßung strafbar, so das AG Köln. Es stellte das Verfahren in diesem Fall aber ein.
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Die Stadt Köln muss ihre rechtswidrigen Erträge aus der Blitzer-Posse 2016 zurückerstatten. Rund 1,3 Millionen Euro zahlte man 2017 an Autofahrer zurück, die wegen eines falsch ausgeschilderten Tempolimits auf der A3 geblitzt worden waren.
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Das mit rotem Querbalken versehene Autobahnschild zeigt lediglich an, dass die besonderen Regeln für die Autobahn nicht mehr gelten. Der Fuß muss dagegen nicht vom Gas, urteilte das OLG Hamm zugunsten eines Autofahrers.