Muss Google seinen GMail-Service bei der Bundesnetzagentur anmelden? Dazu müsste der Webmail-Dienst allerdings erstmal vom TKG erfasst werden. Genau diese Frage hat das OVG NRW jetzt nach Luxemburg abgegeben.
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Der hessische Landtag berät über neue Befugnisse für den Verfassungsschutz. Die Geheimdienstler sollen neue Werkzeuge für die Überwachung von Smartphones und Computern bekommen. An den Plänen gibt es Kritik und verfassungsrechtliche Zweifel.
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Die Sammlung von Telefoniemetadaten deutscher Bürger durch den BND ist rechtswidrig. Zu diesem Schluss kommt das BVerwG in einem u. a. von Reporter ohne Grenzen angestrengten Verfahren.
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Auch Gefängnisinsassen müssen telefonieren können - und zwar zu Entgelten, die ihren wirtschaftlichen Interessen und Möglichkeiten entsprechen, so das BVerfG. Alles andere widerspreche dem Resozialisierungsgebot.
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Der Werbeslogan "Das beste Netz gibt's bei 1&1" ist irreführend, entschied das OLG Köln. Es werde suggeriert, dass es sich um ein eigenes Netz handele, was der Provider aber tatsächlich gar nicht habe.
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WhatsApp & Co. werden längst nicht mehr nur privat genutzt, Businessversionen sind in der Entwicklung. Wie die Nutzung von Messengerdiensten am Arbeitsplatz bis dahin rechtssicher möglich ist, erklären Tim Wybitul und Lukas Ströbel.
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Das BVerfG gewährt den Reportern ohne Grenzen keinen Rechtsschutz gegen heimliche Überwachungsmaßnahmen des BND. Die Journalisten hätten nicht dargelegt, dass sie überwacht worden seien – das sei aber auch bei heimlichen Maßnahmen nötig.
Die Weitergabe von Kontaktdaten an Whatsapp ist ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Kontakte. So sieht es das AG Bad Hersfeld. Private können trotzdem entspannt bleiben, meint Carsten Ulbricht.
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