Nach der Auffassung des BGH ist die Smartphone-App "Uber Black" mit dem Personenbeförderungsrecht unvereinbar. Noch offen ist jedoch, ob dieses Ergebnis auch im Einklang mit dem europäischen Unionsrecht steht.
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Bietet Uber primär eine digitale Vermittlungsleistung oder eine reale Transportleistung an? Dazu hat der Generalanwalt heute seine Schlussanträge vorgelegt. Folgt ihm der EuGH, hat das Unternehmen in Europa einen schweren Stand.
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Die Daimler-Tochter MyTaxi ist im Dauerstreit um Rabatte für Taxifahrten vor einem weiteren Gericht unterlegen. Das LG Köln hat am Donnerstag eine einstweilige Verfügung bestätigt. Spürbare Auswirkungen hat die Entscheidung aber nicht.
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Die Taxi-Zentrale Nürnberg darf es den an sie angeschlossenen Taxi-Unternehmen nicht verbieten, für die App "MyTaxi" zu werben und ihre Position an diese zu übermitteln - auch, wenn sie gerade für die Zentrale unterwegs sind.
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Im Streit um die Rabattaktionen der Daimler-Tochter myTaxi haben die Taxizentralen einen wichtigen Etappensieg errungen. Das LG Frankfurt verbot am Dienstag die Rabatte, da sie gegen gesetzliche Tarife zur Personenbeförderung verstießen.
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In Berlin müssen Taxikunden mit EC- oder Kreditkarte bezahlen können. Ein Fahrer scheiterte jetzt mit seinem Vorgehen gegen eine entsprechende Regelung in der Verordnung.
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Auch das Geschäftsmodell "Uber Black" des gleichnamigen umstrittenen Beförderungsvermittlers verstößt gegen Wettbewerbsrecht. Die Fahrten in schwarzen Luxusautos dürfen höchstens zum Selbstkostenpreis angeboten werden.
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Der Fahrer fuhr ihm zu langsam, also wollte der Fahrgast aussteigen, ohne zu bezahlen. Als der Fahrer auf das Fahrtgeld bestand, versuchte der Gast, ihm einen 100-Euro-Schein in den Mund zu stopfen. Nun muss er Schmerzensgeld zahlen.
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