Der Betrieb im Tagebau Jänschwalde darf vorerst weitergehen. Anders als die Vorinstanz ist das OVG Berlin-Brandenburg der Auffassung, dass sich die Rechtswidrigkeit des Hauptbetriebsplans nicht im Eilverfahren klären lässt.
Seit Wochen haben Klimaschützer, Politik, Polizei und der Betreiber des Braunkohletagebaus auf diese Entscheidung gewartet. Jetzt hat das OVG in NRW sie verkündet, Proteste bahnen sich an.
Der Tagebaubetreiber Leag darf nach einem Beschluss des VG Cottbus im Tagebau Jänschwalde nur noch bis zum 14. Mai Braunkohle fördern. Der Betreiber pumpte mehr Wasser ab, als eigentlich erlaubt war.
Tschechien klagt gegen Polen vor dem EuGH. Grund des Streits: Der Tagebau Turów. Der EuGH entschied, dass Polen den Betrieb bis zur Hauptsachentscheidung einstellen soll. Ab sofort muss Polen sonst täglich 500.000 Euro zahlen.
Zur finanziellen Absicherung der Rekultivierung der Tagebaue hat das Land Brandenburg eine mehrere hundert Millionen Euro schwere Vereinbarung mit dem Energieunternehmen Lausitz Energie Bergbau abgeschlossen. Görg hat das Land beraten.
Der wirtschaftliche Nutzen spielt nach Ansicht des OVG Münster keine Rolle: Gebühren für Wasserentnahme dürfen also auch erhoben werden, wenn das Unternehmen das Grundwasser ungenutzt wieder in Flüsse leitet.
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Vattenfall hat keinen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber Umweltaktivisten, die sich an Bahngleise gekettet und so den Tagebaubetrieb bei Cottbus gestört hatten. Das entschied das LG Cottbus am Dienstag, fast zwei Jahre nach der Aktion.
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Wie das VG Aachen am Montag mitteilte, verstößt das Protestcamp der Gegner des Tagebaus Hambach gegen Vorschriften des Baurechts und muss daher geräumt werden. Eine entsprechende baurechtliche Verfügung des Kreises Düren sei rechtmäßig.
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