Gamer übertragen ihre Spielesitzungen nicht selten ins Internet. Das ist zwar erlaubt, die Rechtslage insgesamt aber trotzdem nicht zufriedenstellend, zeigt Oliver Daum. Denn niemand weiß so wirklich, auf welches Recht es ankommt.
Das VG Berlin hat entschieden, dass die Livestream-Angebote der Bild-Zeitung zulassungspflichtiger Rundfunk sind. Ohne Zulassung darf die Bild nicht mehr streamen, entschied das Gericht.
Müssen sich Streamer oder Videomacher, die Computerspiele vorführen, eine kostspielige Rundfunklizenz zulegen? Auf dem Gamescom Congress 2019 stand eine Lösung zur Debatte, die wohl nichts lösen wird.
Vorverurteilung durch die Polizei und verbotene Ermittlungsmethoden: Den Fall der "Central Park Five" gibt es jetzt als Serie. Strafrechtler Jochen Thielmann zur Verfilmung eines Justizskandals erster Güte.
Das "StreamOn"-Angebot der Telekom verspricht Mobilfunkkunden unbegrenztes Audio- und Videostreaming, unabhängig vom zur Verfügung stehenden Datenvolumen. In der derzeitigen Ausgestaltung ist es aber rechtswidrig, so das VG Köln.
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Wer alle Champions-League-Spiele sehen will, muss seit diesem Jahr zwei Anbieter buchen. Das ärgert nicht nur Fans, sondern auch das BKartA: Die Wettbewerbshüter wollen die Kooperation zwischen Sky und Dazn untersuchen.
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Netflix wollte das deutsche Filmförderungsrecht unter Berufung auf das Beihilfeverbot zum Kippen bringen. Der EU stellte sich allerdings schützend vor die Kommission – und vor Deutschland. Die Gründe erläutert Ulrich Soltész.
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Ob Filme, Serien oder Bundesliga: Wer bisher den Inhalt seines Bezahlabos im Ausland streamen wollte, bekam auf seinem Bildschirm zumeist die Absage: "Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar". Am 1. April ändert sich die Rechtslage.
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