Wenn Schulen oder Theater ihre Veranstaltungen live streamen, könnten sie dafür eine Rundfunkzulassung benötigen. Frederik Ferreau begrüßt ein pragmatisches Vorgehen der Medienaufsicht. Für ihn liegt das Problem im gesetzlichen Rundfunkbegriff.
Das KG Berlin hat entschieden, dass Netflix sich nicht ohne weitere Begründung Preiserhöhungen vorbehalten kann. Zwar könnten Kunden vorher kündigen - benachteiligt würden sie durch die Klausel aber trotzdem.
Mit dem "StreamOn"-Angebot der Telekom sollen Mobilfunkkunden unbegrenzt Audio und Videos streamen können. Verstößt das gegen die Netzneutralität? Das VG Köln befragt dazu den EuGH.
Die Länderchefs haben den neuen Medienstaatsvertrag verabschiedet. Als "Meilenstein" wird er gepriesen. Das ist er aber nicht, meint Martin Gerecke, aber ein guter Anfang. Viele Fragen bleiben trotzdem offen. Ein Überblick.
Erst "StreamOn" der Telekom, nun der "Vodafone Pass": Das VG Köln zweifelt an der Vereinbarkeit von nur im Inland geltenden Tarifoptionen mit der EU Roaming-Verordnung und legt dem EuGH vor.
Gamer übertragen ihre Spielesitzungen nicht selten ins Internet. Das ist zwar erlaubt, die Rechtslage insgesamt aber trotzdem nicht zufriedenstellend, zeigt Oliver Daum. Denn niemand weiß so wirklich, auf welches Recht es ankommt.
Das VG Berlin hat entschieden, dass die Livestream-Angebote der Bild-Zeitung zulassungspflichtiger Rundfunk sind. Ohne Zulassung darf die Bild nicht mehr streamen, entschied das Gericht.
Müssen sich Streamer oder Videomacher, die Computerspiele vorführen, eine kostspielige Rundfunklizenz zulegen? Auf dem Gamescom Congress 2019 stand eine Lösung zur Debatte, die wohl nichts lösen wird.