Sie stehen und liegen überall - momentan sind E-Scooter aus dem Stadtbild nicht mehr wegzudenken. Die Stadt Köln setzte Sondernutzungsgebühren für die E-Scooter-Verleiher fest. Zu Recht, urteilte das VG Köln.
Gibt es im Straßenverkehr keine Vorfahrtsregelung, orientieren sich Autofahrer zumeist am Grundsatz "rechts vor links". Auf öffentlichen Parkplätzen gilt diese Regel grundsätzlich aber nicht, bestätigte nun der BGH.
Hundehalter haften für Schäden, die durch ihre Tiere entstehen - natürlich auch im Straßenverkehr. 7.000 Euro Schmerzensgeld seien ausreichend für den Fahrradfahrer, der wegen eines Hundes gestürzt war, meint das OLG Frankfurt.
Falschparken wird gemeinhin nur als ärgerliche Bagatelle gesehen. Wenn man allerdings in einem Jahr über 150-mal falsch parkt, dem kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, entschied das VG Berlin.
Laut LG sei das Festhalten einer Lenkstange eines E-Scooters von einem betrunkenen Mitfahrer eine "Art Mittäterschaft". Daher können sowohl Fahrer als auch Mitfahrer die Führerscheine entzogen werden.
Die Pflanzen kommen weg, der Fahrradstreifen auch: Der Berliner Senat folgt dem Beschluss des VG und gibt die Friedrichstraße wieder für den Autoverkehr frei. Jedenfalls vorerst, denn dauerhaft möchte man am Ziel festhalten.
Die Konsolidierung im Carsharing-Sektor setzt sich fort: WeShare wird Teil von Miles Mobility. Eine ganze Reihe von Kanzleien ist beratend an der Transaktion beteiligt.
Nachdem Klima-Proteste auf der Autobahn einen Rettungseinsatz verzögert haben sollen, wird scharf über den Umgang mit den Aktionen auf der Straße diskutiert. Die Polizei ermittelt wegen Behinderung von hilfeleistenden Personen.