Wer zu Unrecht ins Gefängnis kam, kann dafür Entschädigung verlangen – so regelt es das StrEG. Das BMJ stößt nun eine Reform an und schlägt unter anderem vor, die Entschädigungszahlungen zu erhöhen.
Laut BGH ist die Revision eines Angeklagten unbegründet, der gehofft hatte, neben einer Freiheitsstrafe auch zu einer Geldstrafe verurteilt zu werden, um damit eine geringere Freiheitsstrafe zu bekommen.
Die Stoa hat heute angeblich wieder das Zeug zur philosophischen Mode. Obwohl der moderne Staat ihnen einiges zu verdanken hat, sind jedoch vermeintliche Stoiker im Justizbetrieb überwiegend nicht wohlgelitten.
Auch wenn Gerichte trotz Coronakrise bei den Bürgern ungebrochenes Vertrauen genießen: In der Bevölkerung verhärtet sich der Unmut über zu lange Gerichtsverfahren, milde Urteile und Ungleichheiten vor Gericht.
Er sprühte Parolen an Schulen und marschierte mit anderen in schwarz und Militärformation durch die Stadt. Bestraft hat das LG Koblenz den Rechtsradikalen trotzdem nicht. Der BGH beanstandet das als "durchgreifend rechtsfehlerhaft".