Ist die Unterbringung von Gefangenen in Bayern menschenunwürdig? Die Bayerische Justiz scheint sich ziemlich sicher zu sein und verneint die Frage. Dabei hat sie die Grundrechte von zwei Häftlingen verletzt, entschied nun das BVerfG.
Weil zwei Gerichte die Haftbedingungen in Rumänien nicht konkret genug überprüft haben bzw. verlässlich feststellen konnten, waren zwei Verfassungsbeschwerden gegen drohende Auslieferungen erfolgreich.
In den letzten Jahren mussten viele Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen werden, weil ihre Verfahren zu lange dauerten. Der Personalmangel in der Justiz könnte ein Grund dafür sein.
Im Fall der nach einem tödlichen Brand bei Thyssenkrupp in Turin 2007 verurteilten deutschen Manager ist einem der beiden vom Bundesverfassungsgericht ein Strafaufschub gewährt worden.
Eine JVA-Beamtin, die eine Liebesbeziehung zu einem Insassen eingegangen war, ist aus dem Dienst zu entfernen. Sie habe ein schweres Dienstvergehen begangen, so das OVG Koblenz.
Wer bereits wegen einer Straftat verurteilt wurde, wird wegen dieser Tat nicht mehr ausgeliefert. Dieses Doppelbestrafungsverbot gilt grundsätzlich nur für eigene Staatsangehörige. Das OLG FFM wendet es nun aber auf alle EU-Bürger an.
Am Sinn des Strafens in seiner gegenwärtigen Form zu zweifeln, erlebt derzeit eine kleine Konjunktur. Sehr grundsätzlich in Frage stellte das Strafrecht bereits in den 1970er Jahren ein Bielefelder Jugend- und Familienrichter.