Intransparenz, Verurteilungswille und ein faktisches Machtgefälle: Das Strafverfahren braucht Reformen, die an demokratischem Grundverständnis und effektiver Teilhabe der Beschuldigten orientiert sind, meint Gabriele Heinecke.
Vom Einsatz von KI verspricht man sich Ressourcenersparnis und bessere Ergebnisse. Auch in der Welt der Juristen. Was eine Automatisierung von Rechtsanwendung für die Strafverteidigung bedeuten könnte, beleuchtet Sabine Gless.
Der BGH und die herrschende Literatur schränken das Notwehrrecht bei Angriffen durch den eigenen Partner ein. Davon sind vor allem Frauen als Opfer häuslicher Gewalt betroffen. Eine unhaltbare Rechtsauffassung meint Jonas Koschmieder.
Eine Umfrage der Uni Tübingen unter 9.000 Laienrichtern offenbart neue Erkenntnisse zu illegalen Absprachen und dem Schöffenamt. Was bedenklich stimmt: Bei Gesprächen in den Hinterzimmern sind die Ehrenamtlichen oft unerwünscht.
Das Strafbefehlsverfahren soll ausgeweitet werden, obwohl es zunehmend in der Kritik steht. Karsten Gaede überlegt, welche Änderungen tatsächlich sinnvoll wären – ohne dabei die Justiz unangemessen zu beeinträchtigen.
Am Donnerstag befasst sich der Bundestag erstmals mit dem Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung. Eine solche Regelung im deutschen Recht ist längst überfällig, findet Stephan Beukelmann.
Der "Strafverteidiger" feiert Geburtstag – und damit ein Kapitel deutscher Justizkultur. Matthias Jahn bringt Licht in das Dunkel der Entstehungsgeschichte im linksalternativen Milieu der frühen 1980er Jahre.