Die "Ausländer-Raus"-Gesänge im Sylt-Video haben für Empörung gesorgt. Doch war es rechtmäßig, einzelne Personen identifizierend an den Pranger zu stellen? Nun hat das LG München I zugunsten einer jungen Frau entschieden.
Die Beschlüsse der letzten Justizministerkonferenz machen es deutlich: Zur Abwehr von Gefahren für den Staat und seiner Institutionen setzt die Politik immer mehr auf das Strafrecht. Keine gute Entwicklung, analysiert Michael Kubiciel.
Ist der Slogan als Volksverhetzung oder Hamas-Symbol strafbar? Die Verwaltungsgerichte sind sich uneins. Nun entscheidet erstmals eine Strafkammer am Landgericht, verneint eine Strafbarkeit – und übt Kritik am Bundesinnenministerium.
Nach der Messerattacke in Mannheim will der Hamburger Innensenator prüfen lassen, ob Abschiebungen in unsichere Länder wie Afghanistan oder Syrien möglich sind. Die Debatte ist alt – genau wie die Antwort darauf.
Auf der JuMiKo Anfang Juni sollen die Weichen für ein härteres Vorgehen gegen bestimmte Formen des Cybermobbings gestellt werden. Hintergrund ist der Fall des seinerzeit massiv provozierten und terrorisierten Youtubers "Drachenlord".
Ein Video, in dem junge Menschen auf Sylt rassistische Parolen grölen, hat bundesweit Empörung ausgelöst. Der Fall wird von der Polizei geprüft. Was in dem Video strafbar sein könnte, schätzt Strafrechtsprofessor Matthias Jahn ein.
Die StA Neuruppin hat erstmals Anklage wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen Mitglieder der "Letzten Generation" erhoben. Es geht um Attacken gegen die Ölraffinerie PCK, den BER-Flughafen und ein Monet-Gemälde.
Die Parole darf versammlungsrechtlich untersagt werden, so das OVG. Die Strafbarkeit könnte daraus folgen, dass es sich um ein Symbol der verbotenen Hamas handele. Andere Strafnormen wie Volksverhetzung schloss das Gericht dagegen aus.