Eltern dürfen verschweigen, welches ihrer Kinder über ihren Internetanschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen hat, entschied das BVerfG. Dann sei es aber auch rechtmäßig, wenn sie als Anschlussinhaber in Anspruch genommen würden.
Der jahrelange Rechtsstreit des Netzaktivisten Tobias McFadden um Urheberrechtsverstöße in freien WLANs hat am Donnerstag vor dem BGH ein Ende gefunden. Die Karlsruher Richter wiesen die Revision von Sony Music zurück.
Die Löschpflichten sozialer Netzwerke werden nach wie vor heiß diskutiert. Eine Vorlage des österreichischen Obersten Gerichtshofs könnte nun das Ende der deutschen Störerhaftung für Host-Provider wie Facebook bedeuten, meint Elena Lehrke.
Wikipedia muss sich als journalistisches Medium behandeln lassen, sagt das Landgericht Berlin. Die Plattform habe sicherzustellen, dass von ihren Autoren presserechtliche Sorgfaltsmaßstäbe eingehalten würden. Anderenfalls müsse man korrigieren.
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Die Störerhaftung führte lange dazu, dass der Betrieb ungesicherter W-LANs mit Kostenrisiken verbunden war. Damit könnte es nach einem Urteil des BGH vorbei sein. Oder nicht? Für Paetrick Sakowski bleiben wichtige Fragen ungelöst.
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Nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts darf das Recht auf Achtung des Familienlebens nicht das Eigentumsrecht aushebeln. Beim Filesharing sollen Inhaber von Internetanschlüssen auch dann haften, wenn die Familie den Anschluss mitbenutzt.
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Der Schutz von Weihnachtsmärkten vor Terrorismus ist Aufgabe des Staates, so das VG Berlin. Daher müssten Veranstalter auch nicht für die Kosten von Betonbarrieren aufkommen.
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WLAN-Betreiber sollen künftig nicht mehr für rechtswidrige Handlungen ihrer Nutzer im Rahmen der Störerhaftung verantwortlich sein. Paetrick Sakowski zu den kommenden Änderungen und einem drohenden Konflikt auf Ebene des EU-Rechts.
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