Das BVerfG hat der Desiderius-Erasmus-Stiftung, die der AfD nahesteht, teilweise Recht gegeben: Das Haushaltsgesetz 2019 war verfassungswidrig. Aber das heißt noch nicht, dass der Staat nun die Denkfabrik der Rechten finanzieren muss.
In einem Grundsatzurteil hat das BVerfG klargestellt, dass die Förderung politischer Stiftungen eine gesonderte gesetzliche Grundlage braucht. Das Haushaltsgesetz 2019 verletzt die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb.
Nach Angaben des Discounters finden jahrelange juristische Auseinandersetzungen um unternehmerische Entscheidungen bei Aldi Nord bald ein Ende. Die beteiligten Familien einigen sich auf eine neue Holding-Struktur.
Der Streit um die Offenlegung von Informationen der MV-Klimastiftung über ihre Unterstützung der Pipeline Nord Stream 2 geht weiter. Die Stiftung hat Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Parteinahe Stiftungen werden grundsätzlich gefördert, wenn ihre Partei zweimal in Folge in den Bundestag eingezogen ist. Die Desiderius-Erasmus-Stiftung meint, das verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Das VG Köln sieht das anders.
Für die Förderung der sechs parteinahen Stiftungen sind in diesem Jahr 148 Millionen Euro vorgesehen. Nur die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung geht leer aus – und das ist vorerst auch in Ordnung so, so das BVerfG.
Die Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern muss Auskünfte zur Unterstützung der Gaspipeline Nord Stream 2 geben. Sie sei als Behörde zu behandeln, weil sie mit öffentlichen Geldern öffentliche Aufgaben wahrnehme, so das OLG Rostock.
Soll die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung staatliche Fördergelder bekommen, so wie die Stiftungen der anderen Parteien auch? Die AfD drängt darauf. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hält dagegen.