Die Aufarbeitung des Cum-Ex-Komplexes zieht nach wie vor weite Kreise. Der Zoll muss sich mit einer hohen Zahl von Anzeigen wegen des Verdachts der Geldwäsche beschäftigen.
Ein Wirtshaus ist durchaus ein "bargeldintensiver Betrieb" - und Gastronomen mit altmodischer analoger Kasse können Einnahmen ohne große Mühe vor dem Fiskus verstecken. Beklagenswert, aber nicht verfassungswidrig, urteilt der BFH.
Der Deutsche Fussball Bund sieht sich erneut staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegenüber. Es geht um den Vorwurf der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Sachzuwendungen des langjährigen Sponsors Adidas.
Koch und Unternehmer Alfons Schuhbeck ist wegen Steuerhinterziehung angeklagt worden. Die zugehörigen Ermittlungen wurden bereits im Jahr 2019 bekannt. Zuletzt stand der Koch im Zusammenhang mit der Insolvenz seiner Betriebe im Rampenlicht.
Wer als Schornsteinfeger sein "hoheitlich zu führendes Kehrbuch" nicht ordentlich führt, kann als unzuverlässig gelten und den Job verlieren, so das VG Trier.
Das Volumen der Steuerausfälle durch Cum-Ex-Geschäfte wird nach neuer Recherche auf rund 150 Milliarden Euro taxiert. Bislang hatte man die Schadenssumme für die betroffenen Länder mit rund 55 Milliarden Euro beziffert.
Lange Zeit haben sich Vermieter bei Airbnb keine Sorgen machen müssen, dass ihnen das Finanzamt Ärger macht. Nun sind Daten aus Irland da und der Fiskus kontrolliert verstärkt nach.
Der BGH hat rechtskräftig festgestellt, dass die Cum-Ex-Deals Steuerhinterziehung sind. Zudem kommen zivilrechtliche Regressansprüche in Betracht. Eine Welle von Anlegerklagen wird es aber nicht geben, meint Christoph Meyer.