Er gilt als größter Steuerskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte: Mit Cum-Ex-Geschäften haben Investoren jahrelang den Fiskus betrogen. Nun kommt mit Hanno Berger eine treibende Kraft in der Affäre ein zweites Mal vor Gericht.
Vor einem Jahr verurteilte das LG Bonn einen früheren Warburg-Banker wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe. Der BGH hat die Revision nun verworfen.
Eine Verfassungsbeschwerde der Warburg Bank, die sich gegen die Einziehung von rund 176 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften richtete, bleibt erfolglos. Trotz möglicher Verjährung durften Strafgerichte das Geld einziehen.
Vor dem Landgericht Bonn wird das Strafverfahren gegen den Anwalt Hanno Berger verhandelt. Ihm werden besonders schwere Steuerhinterziehung und Betrug vorgeworfen. Der zweite Prozesstag brachte Beschwerden und Zeugen.
Seit Montag muss sich Hanno Berger vor dem Landgericht Bonn verantworten. Der Prozessauftakt in Wiesbaden wurde derweil vertagt. Die Pflichtverteidiger brauchen mehr Zeit zur Vorbereitung.
Auch der BFH hat Cum-Ex-Transaktionen inzwischen als steuerrechtlich unzulässig eingestuft. Begründung, mögliche Auswirkungen und die Grenzen des Urteils beleuchten Christoph Knauer und Sören Schomburg.
Der Bundesfinanzhof sieht Cum-Ex-Geschäfte als steuerrechtlich unzulässig an und schafft damit Rechtsklarheit. Die Revision eines Pensionsfonds gegen eine Entscheidung des FG Köln wurde als unbegründet zurückgewiesen.
Der Prozessauftakt für Hanno Berger am LG Wiesbaden wurde jüngst auf den 12. April terminiert. Mit dem 4. April steht nun auch das Datum für den ersten Verhandlungstag am LG Bonn fest.