Die Unternehmerin Andrea Tandler und ihr Lebensgefährte sitzen seit einem halben Jahr in Untersuchungshaft. Vor den Fachgerichten suchten sie erfolglos Rechtsschutz, nun nahm das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an.
Im Oktober des vergangenen Jahres wird Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt und legt Revision ein. Inzwischen liegt die Entscheidung des BGH vor.
Vor einem halben Jahr wurde das Sommermärchen-Verfahren rund um die Fußball-WM in Deutschland 2006 eingestellt. Mit einem Urteil war nicht mehr zu rechnen. Doch nach einem Beschluss des OLG Frankfurt geht das Verfahren nun weiter.
Bereits 2020 wurde er festgenommen, nun erging das Urteil im Fall des ehemaligen Oberstaatsanwalts Alexander B.: Wegen Untreue, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung muss der Jurist sechs Jahre in Haft.
Sieben Monate nach seiner Festnahme ist ein weiterer Strippenzieher hinter den Cum-Ex-Geschäften angeklagt. Ihm wird Steuerhinterziehung in zwei besonders schweren Fällen vorgeworfen, der Steuerschaden wird auf 51 Millionen Euro geschätzt.
Sind Richter befangen, wenn sie sich schon in einem anderen Verfahren mit dem Angeklagten beschäftigt haben und sein Verhalten dort als rechtswidrig einstuften? Nein entschied das BVerfG in einem Cum-ex-Fall des Landgerichts Bonn.
Beamte durchsuchen Büroräume einer britischen Kanzlei sowie die Wohnung und den neuen Arbeitsplatz eines früheren Mitarbeiters. Wieder einmal geht es um Cum-Ex-Transaktionen.
Das Urteil im Strafverfahren gegen den Promikoch Alfons Schuhbeck wird dem Bundesgerichtshof zur Überprüfung vorgelegt. Das LG München I teilt mit, dass die Begründung zur Revision fristgerecht vorliegt.