Auf den Hund gekommen war eine Frau, aufnehmen konnte sie ihn aber nicht. Sie spendete deshalb 5.000 Euro zur Unterbringung des Hundes in einer Hundepension. Das FG Köln entschied nun, dass dieser Akt der Tierliebe keine Spende ist.
Es bleibt dabei: Studierende und andere junge Menschen können die Ausgaben für ihre erste Ausbildung beim Finanzamt nicht als Werbungskosten geltend machen. Das Abzugsverbot verstößt laut BVerfG nicht gegen das Grundgesetz.
Ein Feuerwehrmann, der nach Weisung seines Arbeitgebers an verschiedenen Feuerwachen tätig wird, hat keine erste Tätigkeitsstätte, so das FG. Er kann deshalb seine tatsächlichen Fahrtkosten zur Arbeit steuerlich geltend machen.
Normalerweise legen Präsidenten schon vor der Wahl ihre Steuererklärung offen. Donald Trump dagegen weigert sich bis zum heutigen Tag. Nun hat ein Bundesrichter entschieden, dass er sie herausgeben muss.
Homosexuelle Paare kamen bislang nicht in den Genuss des Ehegattensplittings, das oftmals steuerliche Vorteile bietet. Nachdem sie inzwischen heiraten dürfen, steht es ihnen offen - auch rückwirkend für die Vergangenheit.
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Für gemeinnützige Schulungen eines Professors gibt es keinen Steuerrabatt. Laut FG Köln stehen sie im engen Zusammenhang mit dem Hauptberuf. Martin W. Huff erläutert die Auswirkungen der Entscheidung auf Nebentätigkeiten von Juristen.
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Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Stewardess die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht von der Steuer absetzen kann. Der Umfang der Tätigkeiten lasse es nicht glaubhaft erscheinen, dass sie ein Zimmer benötige.
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Auch als Student kann sich eine Steuererklärung lohnen: Vierstellige Rückerstattungsbeträge sind realistisch, sagt Felix Schneider. Jurastudenten müssen aber Besonderheiten beachten und dürfen mit Spannung ein Urteil des BVerfG erwarten.
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