Wenn es nach Bundesgesundheitsminister Jens Spahn geht, werden Schwerstkranke vorerst keine Erlaubnis zum Kauf von tödlichen Betäubungsmitteln bekommen – auch wenn das BVerwG dies "in extremen Ausnahmesituation" gefordert hatte.
Wann ist der Sterbewunsch eines Patienten so konkret, dass ihm entsprochen werden muss? Nachdem der BGH in jüngster Vergangenheit für Unsicherheit sorgte, konkretisierte er nun die Anforderungen an die Formulierung des Sterbewunsches.
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Richter des Bundesverfassungsgerichts Peter Müller wird im Verfahren zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung nicht mitentscheiden. Er hatte ein solches Verbot als ehemaliger Ministerpräsident noch selbst unterstützt.
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Zwei jüngere Entscheidungen des BGH zu den Anforderungen an eine wirksame Patientenverfügung haben für große Unsicherheit gesorgt. Wer selbstbestimmt bleiben will, muss nun handeln, erklären Wolfgang Putz und Tanja Unger.
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Der ehemalige Richter des BVerfG Udo Di Fabio erklärt ein Urteil des BVerwG aus dem Frühjahr 2017 für verfassungswidrig: Die Richter hatten für eine Freigabe von tödlichen Betäubungsmitteln zum Suizid votiert.
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Das OLG München hat einen Arzt zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, weil er einen Patienten am Leben erhielt. Sein Vertreter sieht darin eine Wende in der Medizinethik.
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Vergangenes Jahr errichtete der BGH in einem vielbeachteten Beschluss hohe Hürden für Patientenverfügungen. Wann genau diese konkret genug sind, präzisiert er nun in einer weiteren Entscheidung. Doch auch diese lässt manche Fragen offen.
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Für schwer kranke Menschen gab es bisher in Deutschland keine Möglichkeit, legal an ein Mittel zur Selbsttötung zu kommen. Das wird sich nach einem Urteil des BVerwG jetzt für Extremfälle ändern.
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