In einem spektakulären Urteil kippte das BVerfG im Jahr 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe. Bis jetzt fehlt eine neue Regelung. Der Bundestag hat nun kontrovers über verschiedene Gesetzentwürfe diskutiert.
Nachdem § 217 StGB für nichtig erklärt und damit die Tätigkeit von Sterbehilfeorganisationen wieder legalisiert wurde, besteht womöglich kein Anlass mehr, tödliche Betäubungsmittel zum Suizid selbst zu erwerben, findet das BVerfG.
Acht Juraprofessoren haben Ideen für ein Sterbehilfegesetz. Sie wollen Vorgaben für einen sicheren Zugang zu tödlichem Gift und ein System zur Suizidprävention schaffen. Doch sie wollen noch viel mehr: das Recht am Ende des Lebens neu regeln.
Das BVerfG hat entschieden, dass zum Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben auch eine menschenwürdige Umsetzung gehört. Zwei Gesetzentwürfe wollen das nun regeln und Ärzten Rechtssicherheit geben, um nach ihrem Gewissen zu entscheiden.
Sterbehilfe, BND-Auslandsüberwachung, EZB-Urteil: Nur einige der wichtigen Entscheidungen des BVerfG aus dem Jahr 2020, das auch für das Karlsruher Gericht ein Jahr der Veränderungen war.
Durchbruch oder Dammbruch? Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat das Verbot der Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärt. Die Reaktionen auf die Entscheidung sind sehr unterschiedlich.
Laut BVerwG muss schwerkranken Menschen in extremen Ausnahmesituationen der Zugang zu Betäubungsmitteln für eine schmerzlose Selbsttötung ermöglicht werden. Das VG Köln sieht das jedoch anders und wies die Klagen mehrerer Sterbewilliger ab.
Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber aufgegeben, die Suizidassistenz neu zu regeln – passiert ist aber noch nichts. Ärzte, Angehörige und Sterbenskranke bleiben so in einer riskanten Unsicherheit zurück.