Acht Juraprofessoren haben Ideen für ein Sterbehilfegesetz. Sie wollen Vorgaben für einen sicheren Zugang zu tödlichem Gift und ein System zur Suizidprävention schaffen. Doch sie wollen noch viel mehr: das Recht am Ende des Lebens neu regeln.
Das BVerfG hat entschieden, dass zum Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben auch eine menschenwürdige Umsetzung gehört. Zwei Gesetzentwürfe wollen das nun regeln und Ärzten Rechtssicherheit geben, um nach ihrem Gewissen zu entscheiden.
Sterbehilfe, BND-Auslandsüberwachung, EZB-Urteil: Nur einige der wichtigen Entscheidungen des BVerfG aus dem Jahr 2020, das auch für das Karlsruher Gericht ein Jahr der Veränderungen war.
Durchbruch oder Dammbruch? Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat das Verbot der Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärt. Die Reaktionen auf die Entscheidung sind sehr unterschiedlich.
Laut BVerwG muss schwerkranken Menschen in extremen Ausnahmesituationen der Zugang zu Betäubungsmitteln für eine schmerzlose Selbsttötung ermöglicht werden. Das VG Köln sieht das jedoch anders und wies die Klagen mehrerer Sterbewilliger ab.
Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber aufgegeben, die Suizidassistenz neu zu regeln – passiert ist aber noch nichts. Ärzte, Angehörige und Sterbenskranke bleiben so in einer riskanten Unsicherheit zurück.
Im Februar kippte das BVerfG § 217 Strafgesetzbuch und erklärte das Verbot von geschäftsmäßiger Förderung von Sterbehilfe für verfassungswidrig. Die Bundesärztekammer will nun die Berufsordnung für Ärzte anpassen.
Das VG Köln legte Karlsruhe im vergangenen Jahr Verfahren zum Recht aus Selbsttötung vor. In der Zwischenzeit erklärte das BVerfG das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für nichtig. Die Vorlagen wurden nun abgewiesen.