Die Länder rechnen seit dem Sommersemester 2020 pandemiebedingt bis zu vier Semester nicht auf den Freiversuch an. Jetzt sinken mancherorts die Wartezeiten für das Referendariat. Bildet sich eine ungünstige Blase
Wie sollten Rechtswissenschaften nach der Pandemie gelehrt werden? Gregor Bachmann und Magnus Habighorst von der HU Berlin haben Jurastudierende gefragt, aus ihren Erfahrungen in den Hybridsemestern Schlüsse gezogen und Vorschläge entwickelt.
Die Länder können das E-Examen einführen, eine entsprechende Rechtsgrundlage im Bundesrecht existiert inzwischen. Doch welche tun es – und vor allem wann? Die Planungen sind unterschiedlich weit fortgeschritten.
Im Small Talk fragen wir Juristinnen und Juristen, was sie denn so machen. Heute: Christian Reckling über seinen Job als Rechtsanwalt im Prüfungs- und Hochschulrecht – und die Anfechtung von Noten im Jurastudium.
Bereits zum vierten Mal in Folge stellt sich die Frage, welche Länder das laufende Semester Corona-bedingt nicht in die Frist für die Freiversuchsregelung einberechnen. Für das Wintersemester 2021/2022 zeigt sich: Es könnte das letzte Mal sein.
Der juristische Nachwuchs im bevölkerungsreichsten Bundesland kann ab Januar 2024 beide Staatsexamina am Laptop schreiben. Eine Pflicht zur elektronischen Korrektur der Klausuren gibt es jedoch nicht.
Die Thüringer Landesregierung hat eine Änderung des Juristenausbildungsgesetzes auf den Weg gebracht. Demnach können Examensklausuren künftig am Computer geschrieben und auch online korrigiert werden.
Viele Gelder für Projekte der Weltbank landen nicht dort, wo sie hingehören. Deshalb gibt es eine eigene Abteilung gegen Korruption und Betrug, wo auch deutsche Juristen und Referendare arbeiten.