Ein Spiel auf Zeit oder Diplomatie am Limit? Tut die Bundesregierung genug, um eine vor Gericht erfolgreiche Mutter und ihre Kinder aus Syrien zurückzuholen? Die Richter am VG werden ungeduldig.
Wer als Ausländer nicht erwerbstätig sein darf, ist von bestimmten existenzsichernden Sozialleistungen ausgeschlossen. Das SG Mainz hält das für verfassungswidrig. Das BVerfG wies diese und eine weitere Vorlage jedoch ab.
Das AG Augsburg wird deutlich: "Schlichtweg nicht hinnehmbar" sei die von einem Vermieter per Inserat betriebene "offene Benachteiligung von Ausländern". Ein aus Afrika stammender Mietinteressent soll eine Entschädigung bekommen.
Ein Rechtsanwalt ist vor dem VG Aachen mit dem Versuch gescheitert, seine Staatsangehörigkeit zum "Bundesstaat Königreich Preußen" feststellen zu lassen. Deutsche Behörden könnten nur die deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen, so das VG.
Dass nur Inländer nationaler Meister einer sportlichen Disziplin werden dürfen, kann man schon regeln, entschied der EuGH. Das müsse man dann aber auch gut begründen. Nach seiner Vorlage ist nun das AG Darmstadt wieder an der Reihe.
IS-Kämpfer sollen die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren und Einbürgerungen erschwert werden. Art. 16 GG ist plötzlich wieder ganz aktuell – und wird darüber hinaus zu einem migrationspolitischen Instrument.
Bis zu zehn Jahre nach der Einbürgerung sollen Deutsche künftig ihre Staatsangehörigkeit verlieren können, wenn sie zuvor eine falsche Identität vorgetäuscht haben. Den Gesetzentwurf will das Innenministerium noch dieses Jahr vorlegen.
Menschen mit zwei Staatsangehörigkeiten müssen die Bindung zu ihrem EU-Mitgliedstaat pflegen, sonst können sie eine durchaus verlieren, so der EuGH. Es sei denn, die Sicherheit der Betroffenen wäre im Drittland nicht gesichert.