Der DOSB sieht sich durch ein von ihm in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten bestärkt: E-Sport sei kein Sport, weil die körperlichen Anforderungen nicht hoch genug seien. Erstellt hat es ein ehemaliger BFH-Richter.
Das Sommermärchen kommt auch in Deutschland doch noch vor Gericht: Drei Wochen nach der Anklageerhebung in der Schweiz müssen sich drei ehemalige DFB-Funktionäre und ein früherer FIFA-Top-Mann nun doch auch in Frankfurt verantworten.
Der Fußballspieler Bakery Jatta des Hamburger SV soll möglicherweise anders heißen und älter sein als angegeben. Denkbare juristische Konsequenzen beleuchten Patrick Redell und Benjamin Keck.
Bis zu 300 Euro haben südkoreanische Fußballfans dafür bezahlt, um Christiano Ronaldo bei einem Freundschaftsspiel zu sehen. Weil der mehrmalige Weltfußballer aber keine Minute auf dem Platz stand, gibt es nun eine Sammelklage.
Umweltfreundlich sind Kunstrastenplätze nicht unbedingt. Das VG Stuttgart ließ dennoch den Neubau eines Fußballfeldes mit solchem zu. Ein Landwirt hatte dagegen geklagt, weil er seine benachbarten Ackerflächen in Gefahr sieht.
Im März entschied das BVerwG, dass Bundesligavereine die Kosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen mittragen müssen. Nun drängen die Länder auf Umsetzung, doch die DFL stellt sich quer und will notfalls nach Karlsruhe ziehen.
Wer in einem öffentlichen Park ohne weitere Sicherungsmaßnahmen über einen Rad- und Fußweg eine sogenannte Slackline spannt, der kann in vollem Umfang haften, wenn sich Dritte an dem gespannten Band verletzen, so das OLG Karlsruhe.
Bei weltweiten Anti-Doping-Razzien geraten auch Freizeitsportler ins Fadenkreuz der Ermittler. Diese setzen das Anti-Doping-Gesetz um, das für viele Anwälte noch Neuland ist. Und das ist erst der Anfang, meinen Ingo Bott und Maximilian Kohlhof.