Der Gesetzgeber hat eine Änderung des Betriebsrentengesetzes verabschiedet. Pensionskassenrenten werden künftig gegen Insolvenz des Unternehmens geschützt. Die Details erklärt Thomas Frank.
Eine hessische Detektei muss Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 65.000 Euro nachzahlen. Die nach Stunden bezahlten Detektive seien abhängig beschäftigt, so das LSG.
Wer Sozialversicherungsbeiträge vorenthielt oder veruntreute, dessen Tat galt faktisch als unverjährbar. Nach einem Beschluss des BGH dürfte sich das jetzt ändern. Eine überraschende Kehrtwende bahnt sich an, wie Björn Gercke erläutert.
Auf einer Dienstreise sind nur beruflich bedingte Tätigkeiten gesetzlich unfallversichert. Wer sich im Hotel ein Taxi für seinen anschließenden privaten Urlaub ruft und dabei stürzt, erleidet laut dem LSG Hessen keinen Arbeitsunfall.
Wer mit einem potenziellen neuen Arbeitgeber einen Probetag ausmacht, um sich zum Beispiel näher vorzustellen oder die Tätigkeit kennenzulernen, ist für diese Zeit gesetzlich unfallversichert, so die Kasseler Richter.
Immer mehr Bundesländer wollen Richtern und Beamten ermöglichen, zwischen einer Versicherung in der privaten oder der gesetzlichen Krankenkasse zu wählen. Was sind die Vor- und Nachteile des Systemwechsels?
Pflegeheime müssen auch für Pflegekräfte auf Honorarbasis Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Denn selbstständig sind solche Mitarbeiter nicht, wie das BSG am Freitag entschied.
Nach der Entscheidung des BSG zu Honorarärzten geht es nun auch um Pflegekräfte. Die Kliniken sollten schnell handeln und vor allem nicht meinen, es gehe in ihrem Fall um eine Ausnahme, warnen Ulrike Grube und Jessika Gruber.