Weil sich das Jobcenter verrechnet hat, fordert es von einer Familie zu viel gezahltes Bürgergeld zurück. So geht es aber nicht, hat das LSG entschieden: Fehler in komplizierten Berechnungen müssten Laien nicht automatisch auffallen.
Das Sozialrecht ist sehr komplex. Den Bürgern erschwert es so den Zugang zu Leistungen. Längst existieren konkrete Vorschläge, wie es besser ginge. Einige sind nun in den Sondierungspapieren enthalten. Was also sollte sich ändern?
Ein neues Haus, ein frischer Start – und Bürgergeld dazu? Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen verneint das: Leistungen, die der Sozialstaat zahlt, seien nicht dafür da, privates Vermögen von Leistungsempfängern zu optimieren.
Auch wenn man einen Untermietvertrag hat und an seine Eltern Miete zahlt, zählt dies nicht als eigenständiges Wohnen. Ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe wies das LSG NRW aus diesem Grund ab.
Eine Familie aus Berlin kümmert sich um eine Nachbarin und bekommt von ihr 65.250 Euro für eine Pilgerreise nach Mekka geschenkt. Ganze 22.600 Euro, die die Familie währenddessen vom Jobcenter erhält, muss sie nun an dieses zurückzahlen.
Die Ampel-Fraktionen haben sich nach wochenlangen Diskussionen auf eine gemeinsame Gesetzesgrundlage zur Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylbewerber geeinigt. Damit werde der Wunsch der Länder umgesetzt, teilten die Fraktionen mit.
Wie schnell es im Sozialrecht um Grundsatzfragen des BGB AT gehen kann, zeigt ein Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen. Ein Fall mit Prüfungspotenzial rund um Vertretungsmacht und Anscheinsvollmacht.