Arzneimittelhersteller dürfen viele Medikamente nicht öffentlich bewerben. Was aber, wenn Falschbehauptungen über ein Produkt verbreitet werden? Eine Entscheidung des OLG Köln zeigt, wie schwer sie dem beikommen können.
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Seit Beginn des Jahres beherrscht das NetzDG die Schlagzeilen. Medien, Politik und soziale Netzwerke überschlagen sich förmlich vor Kritik. Dabei gerät einiges durcheinander, was unbedingt getrennt werden sollte. Ein Überblick.
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Ein neu erstellter Twitter-Account prangert antisemitische Facebook-Posts an – nicht nur mit Bild und Namen, sondern teils auch Wohnort und ähnlichen Daten. Schon Jan Böhmermann fragte, ob man das dürfe. Die Antwort hat Arno Lampmann parat.
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Kann die Parteimitgliedschaft eines Verfassungsrichters Grund für einen erfolgreichen Befangenheitsantrag gegen ihn sein? Nein, so Thüringens Verfassungsgericht. Anders sieht es bei bestimmten Aktivitäten auf Facebook aus.
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Ab April 2018 wird es Kameras bei den Bundesgerichten geben. Das wirft erneut die Frage auf, ob auch das Twittern aus dem Gerichtssaal erlaubt ist. Es darf zumindest nicht untersagt werden, wenn es nicht stört, meint Martin W. Huff.Artikel lesen
Eine Frau schickte via Facebook eine private Nachricht an Til Schweiger. Dieser war mit dem Inhalt nicht einverstanden und machte die Nachricht samt Klarnamen der Frau auf seiner Seite öffentlich. Das geht in Ordnung, so das LG Saarbrücken.
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Nirgendwo wird so viel gelästert, gehetzt, denunziert und beleidigt wie am Arbeitsplatz. Arbeitgeber müssen in solchen Fällen grundsätzlich eingreifen. Noch besser ist es, sie beugen vor. Von Julia Alexandra Schütte.
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WhatsApp & Co. werden längst nicht mehr nur privat genutzt, Businessversionen sind in der Entwicklung. Wie die Nutzung von Messengerdiensten am Arbeitsplatz bis dahin rechtssicher möglich ist, erklären Tim Wybitul und Lukas Ströbel.
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