"Stück Scheisse" oder "Sondermüll" – nachdem das LG Berlin in heftigen Beschimpfungen gegen Renate Künast keine strafbaren Beleidigungen sah, legt die Grünen-Politikerin nun Beschwerde ein.
Vergangene Woche entschied das LG Berlin, dass sich die Grünen-Politikerin Renate Künast derbe Verbalattacken gefallen lassen müsse. Eine Kanzlei hat nun Strafanzeige gegen die Berliner Richter erstattet. Der Vorwurf: Rechtsbeugung.
Die Äußerung "Drecks Fotze" soll sich noch haarscharf an der Grenze des Hinnehmbaren bewegen, so die Berliner Richter. Sie entschieden, dass 22 gerügte Beschimpfungen gegen Renate Künast auf Facebook keine Beleidigungen seien.
Die Polizei darf keine Demo-Fotos auf Twitter und Facebook veröffentlichen. Aufnahmen sind nur zur Gefahrenabwehr erlaubt – nicht jedoch zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit, entschied das OVG NRW. Es ließ die Revision zu.
Mit klaren Worten hat ein Kartellsenat am OLG Düsseldorf eine Verfügung des BKartA gegen Facebook auseinandergenommen. Schwere Zeiten für ein Kartellrecht in der Umarmung von Digitalisierung und Politik, meint Rupprecht Podszun.
Zwar dürfen Fraktionen die Öffentlichkeit über ihre Arbeit informieren. Doch bei der ersten Episode der Youtube-Reihe "CSYou" der CSU-Landesgruppe verwischen die Grenzen zur illegalen Parteienfinanzierung, meint Alexander Hobusch.
Weil sie mit ihrem Essen nicht zufrieden sind, nehmen Häftlinge der JVA Heidering ein hohes Risiko auf sich: Obwohl technische Endgeräte wie Smartphones im Gefängnis verboten sind, verbreiten sie Bilder der Knastmahlzeiten auf Twitter.
Das LG Frankfurt hat eine einstweilige Verfügung gegen den italienischen Innenminister Matteo Salvini erlassen. Er hatte ein Foto der Dresdner Hilfsorganisation "Mission Lifeline" getwittert und gegen sie Stimmung gemacht.