Die sozialen Medien sind zum Tatort für Beleidigungen und Bedrohungen geworden. Strafrechtlerin Elisa Hoven hat erforscht, wie sich digitaler Hass auf den Facebook-Kommentarseiten großer Zeitungen in den letzten Jahren entwickelt hat.
Die Urheberrechtsreform ist in Kraft getreten. Gerade die umstrittenen Uploadfilter hatten für viel Kritik gesorgt. Die ersten Verbände kündigten schon jetzt an, mögliche Klagen zu prüfen.
Der Bundesgerichtshof erlaubt sozialen Netzwerken wie Facebook, dass sie strenger sind als der Gesetzgeber. Allerdings müssen die Nutzer:innen bei Sanktionen prozedural besser geschützt werden. Aus Karlsruhe berichtet Christian Rath.
Diskriminierende Inhalte, Anstößiges und Falschnachrichten bekämpft Facebook mit Löschungen und Sperren. Was erlaubt ist und was nicht, legt das Netzwerk selbst fest. Der BGH wird bald klären, ob das rechtens ist.
Nach der umstrittenen EU-Urheberrechtsrichtlinie müssen Plattformbetreiber wie Youtube die von Nutzern hochgeladenen Inhalte überwachen und gegebenenfalls filtern. Laut EuGH-Generalanwalt ist dies zulässig.
Mit der Klage, die eine Abspaltung von Instagram und WhatsApp von Facebook forderte, sorgte die US-Regierung im vergangenen Jahr für reichlich Schlagzeilen. Doch jetzt wies ein Richter den Vorstoß zunächst einmal ab.
Das NetzDG legt fest, dass Nutzer sozialer Netzwerke Beschwerdemöglichkeiten über strafbare Inhalte leicht erkennen und erreichen können müssen. Diese Anforderungen habe der Messenger-Dienst Telegram nicht erfüllt.
Wenn Anwälte einen Blog betreiben, ist das noch lange kein journalistisch-redaktionelles Angebot. Dementsprechend sind sie auch nicht zu Gegendarstellungen verpflichtet, hat das OLG Koblenz entschieden.