Patentstreitigkeiten sind in der Mobilfunkbranche an der Tagesordnung. Zwei US-Giganten - Apple und sein bisheriger Chiplieferant Qualcomm - haben jetzt vor dem Münchner Landgericht ein ganz großes Fass aufgemacht.
Artikel lesen
Noch so ein neues Wort: Augmented Reality. In dieser Zweit-Realität waren schon alle, die Pokémon oder ähnliches digital gespielt haben. Diese neue Welt wirft auch für nicht-Techies spannende Fragen auf. Welche, erklärt Felix Hilgert.
Artikel lesen
Der Deutsche Wetterdienst warnt per App vor Unwettern und verbreitet dabei reichlich Zusatzinformationen. Darin will die private Konkurrenz eine Wettbewerbsverzerrung erkennen - und bekam nun vor dem LG Bonn Recht.
Artikel lesen
Die Freude eines Mannes über ein gefundenes iPhone währte nicht lange. Nach sechs Monaten war er zwar rechtmäßiger Eigentümer – nutzen kann er das Handy aber nicht. Es bestehe auch kein Anspruch auf Freischaltung, so das AG München.
Artikel lesen
WhatsApp & Co. werden längst nicht mehr nur privat genutzt, Businessversionen sind in der Entwicklung. Wie die Nutzung von Messengerdiensten am Arbeitsplatz bis dahin rechtssicher möglich ist, erklären Tim Wybitul und Lukas Ströbel.
Artikel lesen
Die Weitergabe von Kontaktdaten an Whatsapp ist ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Kontakte. So sieht es das AG Bad Hersfeld. Private können trotzdem entspannt bleiben, meint Carsten Ulbricht.
Artikel lesen
Der Unialltag kann anstrengend sein: hier Vorlesung, dort Lerngruppe und dazwischen soziale Verpflichtungen. Pünktlich zum Semesterstart haben wir uns Apps angesehen, die das Leben für Jurastudenten leichter und angenehmer machen.
Artikel lesen
Lobbyisten und Parlamentarier streiten in den USA über die Einführung eines Right to Repair. Warum deutsche Kunden von Apple & Co. nicht darauf hoffen können, kostengünstig selbst zu reparieren, erläutert Tim Jülicher.
Artikel lesen
Jetzt Pushnachrichten aktivieren
Pushverwaltung
Sie haben die Pushnachrichten abonniert. Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.