Läuft bei einem Einsatz die Body-Cam, sprechen Polizeibeamte nicht mehr unbefangen. Wer dann zum Smartphone greift und filmt, macht sich deshalb nicht strafbar, hat das Landgericht Hanau entschieden. Es appelliert an den Gesetzgeber.
Das OLG hat die Chance für eine klärende Grundsatzentscheidung verpasst. Damit bleibt für Betroffene und Polizeikräfte vor Ort die Unsicherheit, ob und wann mit Ton gefilmt werden darf. Vielleicht entdeckt die Rechtspolitik endlich das Thema.
Wer Polizeibeamte bei Einsätzen filmt, dem droht Strafverfolgung. Aber wie urteilen eigentlich die Gerichte, was hat eine Entdeckung im Strafgesetzbuch damit zu tun, und wann ist mit einer Grundsatzentscheidung zu rechnen?
Kein Bürger soll dazu gedrängt werden, die mit Spannung erwartete Corona-Warn-App zu verwenden. Das betonen zumindest die Verantwortlichen. Doch wie verlässlich ist das? Die Justizminister der Grünen fordern ein gesetzliches Fundament.
Apps sind weder gut noch böse, sondern einfach Werkzeuge. Die populär werdende Verwendung von Spionage-Apps ist allerdings in den allermeisten Fällen strafbar, erklären Laura Lanwert und Nico Kuhlmann.
Die Deutsche Telekom hat dem Robert Koch-Institut anonymisierte Bewegungsdaten von ihren Mobilfunknutzern weitergegeben, damit die Forscher Infektionszahlen analysieren können. Datenschützer sind skeptisch - aber nicht alle.
Erst "StreamOn" der Telekom, nun der "Vodafone Pass": Das VG Köln zweifelt an der Vereinbarkeit von nur im Inland geltenden Tarifoptionen mit der EU Roaming-Verordnung und legt dem EuGH vor.
Im jahrelangen Streit zwischen Qualcomm und Apple kann nach einem Urteil des LG München I diesmal Apple einen Sieg einfahren. Die Richter wiesen die Klage von Qualcomm teilweise ab. Diesmal ging es aber nicht um den Akku.
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