Gebrauchte Sexspielzeuge, ungeliebte Kinder, Straßenverkehr am Puff und die neu entflammte Libido eines Wallachs: Das OLG in Hamm ist das größte des Landes – und hat schon einige seiner obskursten Streitigkeiten entscheiden müssen.
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Als die Studenten der Uni Luxemburg am Montag eine Klausur im Europarecht schreiben wollten, erhielten sie versehentlich auch gleich die Lösung. Jetzt soll die Klausur wiederholt werden, zum Unmut mancher Studenten.
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Ein Kölner Amtsrichter hatte wohl keine Lust auf die Urteilsbegründung – und kopierte einfach das vollständige Sitzungsprotokoll unter den Tenor. Das LG Köln ist entsetzt und hat sein "Urteil" aufgehoben.
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Erneut strebte der als "Knöllchen-Horst" bekannt gewordene Horst-Werner N. ein Verfahren an. Diesmal ging es aber nicht um Verkehrssünder, sondern Kritiker, die der Frührentner wegen Beleidigung anzeigte - wie beinahe üblich erfolglos.
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Der Vater, der sein 40 Tage altes Baby zum Preis von 5.000 Euro bei Ebay-Kleinanzeigen inserierte, hat sich nicht strafbar gemacht. Die Anzeige sei nur ein Scherz gewesen. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen nun eingestellt.
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Die Inhalte auf der Webseite des LG Hamburg sind zwar rechtmäßig. Doch rechtsverbindlich erklären möchte das Gericht dies nicht und belässt das Haftungsrisiko entsprechend seiner aktuellen Entscheidung beim Linksetzenden.
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Kleines Malheur beim BGH: Ein Technikfehler ließ Abonnenten des Gerichtsnewsletters Antwortmails an sämtliche Empfänger verschicken. In Karlsruhe hat man das Problem nun gelöst - und betont, dass die Empfängerliste anonym geblieben ist.
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Weil ein Vater seine Tochter bei Ebay-Kleinanzeigen inseriert hat, darf er nun keinen unbeaufsichtigten Kontakt mehr zu ihr haben. Das 40 Tage alte Baby sollte 5.000 Euro kosten. Die Ermittlungen wegen Verdachts auf Menschenhandel dauern an.
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