Der BGH hat klar gemacht, dass er im Verbau von Abschalteinrichtungen eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung sieht. Sogar Gebrauchtwagen könnten VW-Fahrer dann zurückgeben. Und doch kann VW auch aufatmen.
Die Klägeranwälte geben sich siegesgewiss, VW verweist auf die besondere Konstellation. Tatsächlich scheint der Fall kein Bilderbuchfall für Dieselgate-Geschädigte zu sein. Doch der BGH könnte ab Dienstag sehr wohl Grundlegendes klären.
Die meisten Gerichte sind sich einig, VW hat die Käufer durch die manipulierten Motoren vorsätzlich sittenwidrig getäuscht. Wusste ein Käufer jedoch von der Täuschung, begründet das keinen Schadensersatz mehr.
Im Dieselskandal hat ein weiteres OLG zugunsten eines VW-Kunden entschieden. Die Abschalteinrichtung sei eine auf Täuschung angelegte Konzeption, so das OLG Bremen. Dem Käufer eines gebrauchten Golfs stehe Schadensersatz zu.
Mehr als 20 Millionen Menschen haben die Filme der "Fack ju Göhte"-Reihe gesehen. Als Unionsmarke wurde der Titel in der EU allerdings nicht eingetragen, da das Zeichen sittenwidrig sei. Nun muss das Markenamt neu entscheiden.
VW droht wegen der Fahrzeugmanipulationen laut eigenen Angaben eine exorbitante Kumulation von Schadenersatzansprüchen. Das allein ist aber laut OLG Koblenz kein Grund, den Autohersteller juristisch mit Samthandschuhen anzufassen.
Wer ein vom Dieselskandal betroffenes Auto gekauft hat, kann zwar Schadensersatz verlangen. Zurücktreten, ohne Zeit zum Aufspielen des Software-Updates zu lassen, kann man aber nicht, so das OLG Saarbrücken.
Wer 2016 einen Gebrauchtwagen gekauft hat und dabei wusste, dass dieses Auto vom Dieselskandal betroffen ist, hat keine Ansprüche gegen VW. Das OLG Karlsruhe reiht sich damit bei seinen Kollegen ein - mit einem kleinen Unterschied.