Im Streit um das Thermofenster bei Dieselfahrzeugen hat das OLG Düsseldorf eine Klage gegen VW abgewiesen. Dass die Abgasreinigung nur bei bestimmten Temperaturen funktioniert, sei noch keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung.
Eine Audi-Kundin, die die ihr Fahrzeug nach Bekanntwerden des "Abgasskandals" gekauft hat und mit einem Softwareupdate fährt, erhält keinen Schadensersatz. Eine sittenwidrige Schädigung komme nicht in Betracht, so das OLG Karlsruhe.
Eine 26-Jährige hat vermutlich dutzende Menschen beim Feiern in Garmisch mit dem Corona-Virus infiziert. Sie selbst hatte Symptome, wartete aber ihr Testergebnis nicht ab. Ob und wie sie haften könnte, erklärt Stephan Lorenz.
Das Grundsatzurteil gegen Volkswagen ist gesprochen, aber damit sind nicht alle Diesel-Fälle entschieden. Mehrere Tausend Kläger haben ihr Auto erst nach Auffliegen des Abgasbetrugs im Herbst 2015 gekauft. Was gilt für sie?
Das BGH-Urteil im Mai brachte den Durchbruch für Zehntausende Dieselkläger: VW muss für seine Abgas-Trickserei geradestehen und Kunden entschädigen. Nun geht es in Karlsruhe aber um die Höhe des Schadensersatzes.
Wer sich in der Wohnung einsperrt, kann sich gegenüber dem herbeigerufenen Schlüsseldienst nicht auf Wucher berufen: Es bestehe nämlich keine Zwangslage, so das AG München. Das Gericht setzt stattdessen auf die Kraft des freien Marktes.
Eine strategische Entscheidung, um den Gewinn zu maximieren. Bewusst getroffen und jahrelang verfolgt von den Entscheidern bei VW. Zum Schaden ihrer ahnungslosen Kunden, so der BGH. Doch Strafschadensersatz gibt das deutsche Recht nicht her.
VW hat den Käufer eines gebrauchten VW Sharan mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Er kann den Pkw zurückgeben. Die gefahrenen Kilometer muss er sich aber anrechnen lassen.