Das Bundespatentgericht sieht gute Chancen dafür, dass die Wortmarke "Black Friday" Bestand haben kann – wenn auch nicht uneingeschränkt. Der Markeninhaber hatte gegen die Löschung durch das Patentamt geklagt.
Dürfen Geschäfte in ganz Ansbach an Sonntagen öffnen, wenn nur in der Innenstadt ein Festival stattfindet? Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verneinte und hob entsprechend eine Verordnung der Stadt auf.
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Die Wortmarke "Black Friday" ist vom Deutschen Patent- und Markenamt gelöscht worden. Ein Unternehmen aus Hong Kong hatte sie angemeldet und mehrere Händler wegen der Verwendung abgemahnt.
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Darf man einem alten Menschen eine Ratenzahlung verwehren, weil er vielleicht nicht mehr lange genug lebt? Ja, darf man, meint das AG München. Ein Anspruch gegen die Erben reiche nicht, um das Risiko zu decken.
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Wenn das Gepäck nicht rechtzeitig ankommt, muss Ersatzkleidung her. Die muss die Fluggesellschaft auch grundsätzlich bezahlen. Eine Luxus-Shoppingtour auf Malta muss sie aber nicht finanzieren, entschied das AG Frankfurt.
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Am Black Friday, dem Tag der Schnäppchenjäger, erwarten Handelsunternehmen Umsätze in Milliardenhöhe. Davon will auch ein Unternehmen, dem die Markenrechte an Black Friday gehören, etwas abhaben. Jüngster Coup: Eine Klage gegen Amazon. Artikel lesen
Bescheren die Gutscheinhefte Restaurants nur Geizkragen oder auch neue zahlende Gäste? Gastronomen sind da sehr unterschiedlicher Meinung. Sicher ist: Der Verlag muss sich mit Strafen zurückhalten.
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Der Black Friday könnte in diesem Jahr viele Händler teuer zu stehen kommen. Ein Unternehmen macht sein Markenrecht geltend. Erste Abmahnungen sind versandt, weitere angedroht. Nun wurde die Löschung der Marke beantragt.